Fortbildungsanerkennung
Der Ganztagsschulkongress 2022 wurde als Fortbildung in allen Bundesländern bei den jeweiligen Landesinstituten beantragt. Darüber hinaus ist er auch in einigen Bundesländern formell akkreditiert. Sie finden Nachfolgend eine alphabetische Übersicht
Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Kongress auf dieser Seite. (Stand 07.09.2022)
√ BADEN-WÜRTTEMBERG
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ BAYERN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
X BERLIN
Fortbildungen, die außerhalb Berlins stattfinden, werden nicht anerkannt.
√ BRANDENBURG
Als Ergänzungsangebot für Lehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt, Anerkennungs-Nr.: 221109-44.11-46512-221101.9
√ BREMEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ HAMBURG
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ HESSEN
Als Lehrerfortbildung anerkannt, 3.8.2022 - Angebots-Nr. 02206171
√ NIEDERSACHSEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ RHEINLAND-PFALZ
Als Lehrerfortbildung anerkannt, 5.8.2022, ILF-Nummer 22i101006
√ SACHSEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung. Die Abrechnung der Kosten kann über Qualitätsbudget der Schule erfolgen.
√ SCHLESWIG-HOLSTEIN
Das ISHQ hat das dringende fachliche Interesse der Teilnahme am Ganztagsschulkongress 2022 festgestellt (30.09.2022). Für die Anerkennung dieses Interesses und einer Dienstbefreiung sind im Einzelfall die Schulämter bzw. Schulleitungen zuständig.
√ THÜRINGEN
Als Lehrerfortbildung anerkannt, Aktenzeichen 5094-13-1099/22